1. Anreise / Abreise
Die Mietdauer beginnt am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Der Zugang zur Ferienwohnung ist auch ohne Anwesenheit des Vermieters möglich. Im Eingangsbereich der Ferienwohnung befindet sich ein Schlüsselsafe, indem die Schlüssel für die Ferienwohnung für den Mieter hinterlegt werden. Der Mieter erhält vor der Anreise vom Vermieter einen Zugangscode für den Schlüsselsafe. Dieser Code ist nur für den gebuchten Zeitraum des Mieters gültig.
Sollte der Mieter am Tag nach dem Anreisetag bis 18.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
3. Leistungen und Bezahlung
Der Mietvertrag umfasst die Ferienwohnung „Schwarzwald-Traum“ wie im Angebot beschrieben und erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Im Mietpreis sind die Kosten für Strom (außer Wallboxnutzung), Wasser, Heizung, PKW-Stellplatz vor dem Haus, Abfallentsorgung, Endreinigung, Internetzugang (WLAN) und mindestens 1 Handtuch und 1 Duschtuch pro Person enthalten. Außerdem ist die Bettwäsche für die angegebene Personenzahl im Mietpreis enthalten und die Betten sind bezogen.
Zuzüglich zu dem Mietpreis muss noch die Kurtaxe von 2,00 € pro Nacht und pro Person ab 16 Jahren für die Stadt Haslach bezahlt werden. Diese beinhaltet die KONUS-Gästekarte für die kostenlose Nutzung vieler öffentlicher Verkehrsmittel im Schwarzwald. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse sowie in den Straßenbahnen und Bussen der Städte Freiburg und Karlsruhe. Ausgeschlossen sind ICE-, IC- EC- und ECE-Verbindungen sowie Bergbahnen.
Die Benutzung der rechten Garage inklusive der Wallboxnutzung (myenergi Ladestation zappi mit ca. 6,5 Meter Ladekabel mit Typ-2-Stecker im Lademodus Mode3) zum Laden eines Elektroautos ist gegen eine Gebühr möglich. Das Laden des Elektroautos mit einer normalen, einfachen Haushaltssteckdose aus der Garage oder der Ferienwohnung ist aus Sicherheitsgründen und versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt.
Die Anzahl der in der Ferienwohnung wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises, mindestens 25 Euro
• bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
• bis zum 22. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
• vom 21. Tag bis zum Mietbeginn 80% des Mietpreises
Bei Nichtantritt der Reise sind 90% des Mietpreises zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Wir empfehlen Ihnen den frühzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Pflichten des Mieters, Haftung, Allgemeines
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter oder dessen Vertretung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter oder dessen Vertretung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen. Der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Geschirrspülmaschine ist mit dem letzten Geschirr einzuräumen und einzuschalten. Das Ausräumen übernimmt der Vermieter. Die Ferienwohnung ist besenrein zu hinterlassen.
Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter oder dessen Kinder durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. Der Vermieter haftet nicht für die Benutzung der Einrichtungen, Spielsachen etc. Der Mieter hat vor der Nutzung der in der Mietsache bereitgestellten Gegenstände vorher die Funktionsfähigkeit bzw. Verkehrssicherheit zu prüfen und sich mit der Handhabung vertraut zu machen. Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für Schäden, die bei einer nicht erlaubten Nutzung vorhandener Gegenstände oder des Geländes entstehen.
Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss zu tragen. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, dann werden dem Mieter die daraus entstehenden Ansprüche in Rechnung gestellt.
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherunterkunft und es darf nur im Freien geraucht werden. Wenn auf dem Balkon geraucht wird, dann sind die Türen zum Wohnzimmer und zur Küche zu schließen.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Mit der Buchung der Ferienwohnung „Schwarzwald-Traum“ im Erdgeschoss der Schnellinger Str. 93 in 77716 Haslach i.K. erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vor Ort ausliegenden WLAN-Nutzungsbedingungen an. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Haslach i.K. , 01. Juli 2023